Sonstige Infos

Schutzräume

Die derzeitige politische Lage läßt zwar hoffen, daß es zumindest kurzfristig keine kriegerischen Auseinandersetzungen mit anderen Staaten mehr auf und über deutschem Boden geben wird, dennoch kann es natürlich auch nach Ende des Kalten Krieges nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Ebenso können Katastrophen oder terroristische Aktivitäten Zufluchtsstätten für die Bevölkerung erforderlich machen.
Auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld (das beinhaltet auch Sennestadt) gab es zuletzt nur noch 2 öffentliche Schutzräume, die der Zivilschutzbindung unterlagen und somit der Zivilbevölkerung als Zufluchtsstätte im Verteidigungsfall dienten: Diese und die restlichen Bielefelder Luftschutzbunker (LSB) aus alten Tagen sind nicht mehr in Betrieb. Diese beiden letzten Bunker sind im Oktober 2009 aus der Zivilschutzbindung entlassen worden, so daß sie nun nicht mehr als öffentlicher Schutzraum zur Verfügung stehen und ganz Bielefeld über keinen einzigen öffentlichen Schutzraum für die Zivilbevölkerung mehr verfügt.

Sirenen

Die Sirenen als recht gutes Warnmittel sind eh schon Anfang der 90er Jahre nach Ende des Kalten Krieges in ganz Bielefeld (und anderen Städten) ersatzlos abmontiert worden – dort verfügt man somit über keine adäquate Möglichkeit der sofortigen Warnung der Bevölkerung mehr. In einigen Gegenden (beispielsweise in den Nachbarkreisen Gütersloh und Lippe) gibt es hingegen noch Sirenen, die die Gemeinden nun in Eigenregie betreiben (jetzt hauptsächlich zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren).
Ohne Sirenen müssen Sie im Fall der Fälle auf die Medien (v. a. entsprechende Radiosender: öffentlich-rechtliche und zahlreiche der privaten werden mit Warnmeldungen versorgt) vertrauen. Manche Meldungen lassen sich auch übers Internet abrufen. Und wenn sonst gar nichts mehr geht, können helle Köpfe der Behörden Kirchenglocken (zu ungewöhnlichen Zeiten) läuten lassen … – dies ist aber kein offizielles Warnmittel und auch nicht zuverlässig.

Folgende Sirenensignale gab es in Deutschland: Da die Sirenen nicht mehr wie früher vom Warndienst gesteuert werden, sind die obigen Sirenensignale nicht mehr verbindlich, sondern der jeweilige Betreiber kann eigene Signale festlegen!