Sonstige Infos
Schutzräume
Die derzeitige politische Lage läßt zwar hoffen, daß es zumindest kurzfristig keine kriegerischen Auseinandersetzungen mit
anderen Staaten mehr auf und über deutschem Boden geben wird, dennoch kann es natürlich auch nach Ende des Kalten Krieges nicht gänzlich
ausgeschlossen werden.
Ebenso können Katastrophen oder terroristische Aktivitäten Zufluchtsstätten für die Bevölkerung erforderlich machen.
Auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld (das beinhaltet auch Sennestadt) gab es zuletzt nur noch 2 öffentliche Schutzräume, die der Zivilschutzbindung unterlagen
und somit der Zivilbevölkerung als Zufluchtsstätte im Verteidigungsfall dienten:
- 1 Hochbunker: Weißenburger Straße 11, 33607 Bielefeld (Innenstadt); für 1500 Personen
- 1 Hochbunker: Neustädter Straße 17, 33602 Bielefeld (Innenstadt); für 1000 Personen
Diese und die restlichen Bielefelder Luftschutzbunker (
LSB) aus alten Tagen sind nicht mehr in Betrieb.
Diese beiden letzten Bunker sind im Oktober 2009 aus der Zivilschutzbindung entlassen worden, so daß sie nun
nicht mehr als öffentlicher Schutzraum zur Verfügung stehen und ganz Bielefeld über keinen einzigen öffentlichen Schutzraum für die Zivilbevölkerung mehr verfügt.
Sirenen
Die Sirenen als recht gutes Warnmittel sind eh schon Anfang der 90er Jahre nach Ende des Kalten Krieges in ganz Bielefeld (und anderen Städten) ersatzlos abmontiert worden –
dort verfügt man somit über keine adäquate Möglichkeit der sofortigen Warnung der Bevölkerung mehr.
In einigen Gegenden (beispielsweise in den Nachbarkreisen Gütersloh und Lippe) gibt es hingegen noch Sirenen,
die die Gemeinden nun in Eigenregie betreiben (jetzt hauptsächlich zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren).
Ohne Sirenen müssen Sie im Fall der Fälle auf die Medien (
v. a. entsprechende Radiosender: öffentlich-rechtliche und zahlreiche der privaten werden mit Warnmeldungen versorgt) vertrauen.
Manche Meldungen lassen sich auch übers Internet abrufen.
Und wenn sonst gar nichts mehr geht, können helle Köpfe der Behörden Kirchenglocken (zu ungewöhnlichen Zeiten) läuten lassen … – dies ist aber
kein offizielles Warnmittel und auch nicht zuverlässig.
Folgende
Sirenensignale gab es in
Deutschland:
- 1 min Heulton:
a) in Friedenszeiten: Sofort Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten!
oder
b) im Verteidigungsfall: Luftalarm (unmittelbare Gefahr durch Luftangriff oder Fernwaffenbeschuß)! (Sofort Schutzraum/Keller/Deckung aufsuchen,
möglichst auch Rundfunkgerät einschalten.)
- 1 min Heulton, 2 mal unterbrochen – 30 s Pause – Wiederholung:
ABC-Alarm (unmittelbare Gefahr durch atomare, biologische oder chemische Stoffe)! (Sofort geschlossenen (Schutz)raum aufsuchen,
Fahrzeuge bieten keinen ausreichenden Schutz, nach Möglichkeit auch Rundfunkgerät einschalten.)
- 1 min Dauerton, 2 mal unterbrochen – 12 s Pause – 1 min Dauerton:
Katastrophenalarm!
- 1 min Dauerton:
Entwarnung (Ende der unmittelbaren Gefahr).
- 1 min Dauerton, 2 mal unterbrochen:
Nur zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr bei Einsätzen.
Da die Sirenen nicht mehr wie früher vom Warndienst gesteuert werden, sind die obigen Sirenensignale nicht mehr verbindlich, sondern
der jeweilige Betreiber kann eigene Signale festlegen!