Breiten­ausbildung (durch Rotkreuz­gemeinschaft)

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen mit Ihrer/Ihrem Liebsten, Ihren Eltern, Ihren Kindern, Freunden oder wem auch immer zusammen und plötzlich bricht er oder sie zusammen. Sie stehen nun da – was tun?
Wissen Sie, was im Notfall zu tun ist? Wann haben Sie das letzte Mal etwas über Erste Hilfe gehört?
Die Maßnahmen der Ersten Hilfe sind einfach anzuwenden und oftmals lebensrettend. Nicht nur bei obigem Beispiel, sondern auch in unzähligen anderen Fällen.

Unfallszene (gestellt) Jeder Mensch ist nicht nur moralisch, sondern auch juristisch zur Hilfeleistung verpflichtet, sofern es ihm den Umständen nach zumutbar ist – egal ob er beteiligt oder unbeteiligt ist. Das bezieht sich natürlich nicht nur auf Leisten von medizinischer Erster Hilfe: alleine das Dasein (nicht Gaffen!) nach einem Unfall bewirkt psychisch viel.
§ 323c StGB (Strafgesetzbuch) („Unterlassene Hilfeleistung“) lautet:
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Übrigens: Niemand kann für versehentliche Fehler belangt werden, wenn er nach bestem Wissen und Gewissen handelt.
Und als Ersthelfer bekommt man eigene Schäden i. d. R. ersetzt.
Also im Notfall bitte nicht zögern.

Unsere Ausbilder (Angehörige der Rotkreuzgemeinschaft) bilden interessierte Bürger in Erste-Hilfe-Maßnahmen aus.

Wichtig: Da in unseren Kursen statt nur grauer Theorie auch praktische realitätsnahe Übungen gemacht werden, sollte unempfindliche Bekleidung angezogen werden, in der Sie sich gut bewegen können!
Bitte bringen Sie Ihren (gültigen) Personalausweis oder Reisepaß mit! Sie erhalten am Ende des jeweiligen Kurses eine entsprechende auf Sie ausgestellte Teilnahmebescheinigung.
Die Bezahlung erfolgt durch Barzahlung im Kurs. Bei Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft bitte stattdessen ein entsprechendes Formular Ihres Arbeitgebers vorlegen.

Alle Kurse werden (sofern nichts Gegenteiliges angegeben sein sollte) in deutscher Sprache durchgeführt, ergo sollen die Teilnehmer des Deutschen mächtig sein.

Führerscheinerwerber müssen – je nach Fahrerlaubnisklasse – die vorherige Teilnahme an einem entsprechenden Kurs nachweisen. Für die Fahrerlaubnisklassen B, BE, A1, A, M, S, T oder L ist mindestens ein LSM-Kurs notwendig, für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE ist ein „richtiger“ Erste-Hilfe-Kurs notwendig.
Höherwertige Kurse werden natürlich anerkannt – so können beispielsweise Bewerber für die Fahrerlaubnisklassen, für die laut Gesetz ein LSM-Kurs ausreicht, stattdessen einen Erste-Hilfe-Kurs belegen.

Betriebsersthelfer müssen (mindestens) einen Erste-Hilfe-Kurs belegen, um als solche eingesetzt werden zu können.
Betriebssanitäter müssen eine spezielle Ausbildung zum Betriebssanitäter, bestehend aus Grund- (63 Schulstunden) und Aufbaulehrgang (32 Schulstunden; mit Prüfung), absolvieren.

Wir empfehlen, etwa alle 2 bis 3 Jahre einen Auffrischungs- oder einen erneuten Kurs mitzumachen, um fit zu bleiben.
Betriebsersthelfer müssen nach Absolvierung des Erste-Hilfe-Kurses alle 2 Jahre (mindestens) ein Erste-Hilfe-Training absolvieren, um (weiterhin) als solche eingesetzt werden zu können, Betriebssanitäter mindestens alle 3 Jahre eine (16schulstündige) Fortbildung.

Wann und wo wir den nächsten Kurs anbieten? Gucken Sie doch mal in unseren Terminkalender.

Haben Sie eine größere Gruppe (ab ca. 10 Personen), die gerne einen eigenen Kurs aus dem Bereich Erste Hilfe genießen möchte, kontaktieren Sie uns bitte!